„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Einer der erfolgreichsten deutschen Rechtsanwälte hat die Hamburg Media School am 20. März 2019 mit einem Besuch beehrt und einiges über seine erstaunliche Karriere und seine Perspektiven auf diverse gesellschaftliche Themengebiete geschildert.
Herr Prof. Dr. Prinz feierte große Erfolge vor Gericht und gelangte zum Beispiel durch die „Caroline-Urteile“ zu einiger Bekanntheit. Er vertrat dabei Caroline von Monaco, ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre so wie die ihrer Kinder. Das Urteil zugunsten der Mandantin war wegweisend für spätere Fälle, zumeist wenn es darum ging Prominente und Adel gegenüber Boulevardmagazinen und Klatschpresse zu vertreten.
Genau darauf war und ist Herr Prof. Dr. Prinz nämlich spezialisiert und so betitelte die Zeitung die Welt ihn auch als „Rächer der Genervten“. Nicht nur das Königshaus Monaco suchte bei Herrn Prinz juristischen Beistand, sondern auch Madeleine von Schweden, der Sultan von Brunei, Gerhard Schröder, Oskar Lafontaine oder Joschka Fischer, um nur einige zu nennen.
Inzwischen ist das Leben des Prof. Dr. Prinz etwas ruhiger geworden, aktuelle Ereignisse verfolgt er jedoch noch aufmerksam. Er sieht den technischen Fortschritt und damit auch die Notwendigkeit für Gesetzte wie die DSGVO, auch wenn er keine Lust mehr hat diese komplizierte Novelle durch zu analysieren. Prinz plädiert für die Anwendung technischer Innovation, um juristische Verfahren zu beschleunigen. Der Gesprächskreis staunte, als Prinz erklärte, dass einstweilige Verfügungen beispielsweise immer noch händisch von einem Gerichtsvollzieher persönlich überbracht werden müssen. Der berühmte Jurist wirft nonchalant das Stichwort „E-Mail“ in den Raum.
Vor seiner Karriere in der Judikative war Prof. Dr. Prinz im Journalismus beheimatet und trat somit zunächst in die großen Fußstapfen seines Vaters. Er entschied sich aber doch nicht in die professionelle Berichterstattung zu gehen, denn als Sohn des Bild-Chefredakteurs wäre er sein Lebtag nur Sohn seines Vaters gewesen, drum wurde er Rechtsanwalt. Er hat zwar heute keine Ambitionen mehr sich wieder journalistisch zu betätigen, aber Prinz verbindet eben so einiges mit diesem Feld. Regeln für eine funktionierende freie Presse und die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit begleiten ihn schon einige Dekaden. Als das Gespräch auf die Funktionsfähigkeit des Presserates kommt, sagt er: „Eine Beschwerde des Presserats hat drei Charakteristika – Sie ist fristlos, sie ist formlos und sie ist zwecklos.“ Wir wurden Zeugen eines klassischen Juristenwitzes.
In der aktuellen Medienlandschaft lobt er explizit das Management der ZEIT, sowie die Chefin der Funke Mediengruppe, die ihn beeindruckt hatte. Aber auch über Claas Relotius wurde gesprochen. Auf der einen Seite wundere es Prinz nicht, dass so etwas passiert, da beim Spiegel eine Hybris existiere. Auf der anderen Seite weist er auf die erstaunlichen Kontrollmechanismen des Spiegels hin, worauf das Medienhaus zurecht stolz sein könne. In diesem Zuge erwähnt Matthias Prinz den Auflagenniedergang der Print Magazine, auch des Flaggschiffes des Springer-Konzern, der Bild Zeitung.
Die Digitalisierung, Berichterstattung im Internet und Echtzeitnews durch Plattformen wie Twitter fordern die Zeitungshäuser heraus. Doch auch das rechtliche Regelwerk muss im Sprint der technologischen Entwicklung hinterhereilen. Prinz teile die Auffassung vieler anderer Rechtsexperten und fordert gleiche Maßstäbe für rechtliche Beurteilung, ob nun digital oder analog. Was offline illegal ist, muss genauso online illegal sein. Doch das derzeitige Rechtssystem sei einfach zu langsam für Facebook, Spotify, Tiktok und was als Nächstes so kommen mag.
Was als Nächstes von Prof. Dr. Matthias Prinz kommt, ist vielleicht ein Buch, so sagte er. Wir sind gespannt und bedanken uns noch einmal herzlich für den Besuch und die interessanten Einblicke!
Genau darauf war und ist Herr Prof. Dr. Prinz nämlich spezialisiert und so betitelte die Zeitung die Welt ihn auch als „Rächer der Genervten“. Nicht nur das Königshaus Monaco suchte bei Herrn Prinz juristischen Beistand, sondern auch Madeleine von Schweden, der Sultan von Brunei, Gerhard Schröder, Oskar Lafontaine oder Joschka Fischer, um nur einige zu nennen.
Inzwischen ist das Leben des Prof. Dr. Prinz etwas ruhiger geworden, aktuelle Ereignisse verfolgt er jedoch noch aufmerksam. Er sieht den technischen Fortschritt und damit auch die Notwendigkeit für Gesetzte wie die DSGVO, auch wenn er keine Lust mehr hat diese komplizierte Novelle durch zu analysieren. Prinz plädiert für die Anwendung technischer Innovation, um juristische Verfahren zu beschleunigen. Der Gesprächskreis staunte, als Prinz erklärte, dass einstweilige Verfügungen beispielsweise immer noch händisch von einem Gerichtsvollzieher persönlich überbracht werden müssen. Der berühmte Jurist wirft nonchalant das Stichwort „E-Mail“ in den Raum.
Vor seiner Karriere in der Judikative war Prof. Dr. Prinz im Journalismus beheimatet und trat somit zunächst in die großen Fußstapfen seines Vaters. Er entschied sich aber doch nicht in die professionelle Berichterstattung zu gehen, denn als Sohn des Bild-Chefredakteurs wäre er sein Lebtag nur Sohn seines Vaters gewesen, drum wurde er Rechtsanwalt. Er hat zwar heute keine Ambitionen mehr sich wieder journalistisch zu betätigen, aber Prinz verbindet eben so einiges mit diesem Feld. Regeln für eine funktionierende freie Presse und die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit begleiten ihn schon einige Dekaden. Als das Gespräch auf die Funktionsfähigkeit des Presserates kommt, sagt er: „Eine Beschwerde des Presserats hat drei Charakteristika – Sie ist fristlos, sie ist formlos und sie ist zwecklos.“ Wir wurden Zeugen eines klassischen Juristenwitzes.
In der aktuellen Medienlandschaft lobt er explizit das Management der ZEIT, sowie die Chefin der Funke Mediengruppe, die ihn beeindruckt hatte. Aber auch über Claas Relotius wurde gesprochen. Auf der einen Seite wundere es Prinz nicht, dass so etwas passiert, da beim Spiegel eine Hybris existiere. Auf der anderen Seite weist er auf die erstaunlichen Kontrollmechanismen des Spiegels hin, worauf das Medienhaus zurecht stolz sein könne. In diesem Zuge erwähnt Matthias Prinz den Auflagenniedergang der Print Magazine, auch des Flaggschiffes des Springer-Konzern, der Bild Zeitung.
Die Digitalisierung, Berichterstattung im Internet und Echtzeitnews durch Plattformen wie Twitter fordern die Zeitungshäuser heraus. Doch auch das rechtliche Regelwerk muss im Sprint der technologischen Entwicklung hinterhereilen. Prinz teile die Auffassung vieler anderer Rechtsexperten und fordert gleiche Maßstäbe für rechtliche Beurteilung, ob nun digital oder analog. Was offline illegal ist, muss genauso online illegal sein. Doch das derzeitige Rechtssystem sei einfach zu langsam für Facebook, Spotify, Tiktok und was als Nächstes so kommen mag.
Was als Nächstes von Prof. Dr. Matthias Prinz kommt, ist vielleicht ein Buch, so sagte er. Wir sind gespannt und bedanken uns noch einmal herzlich für den Besuch und die interessanten Einblicke!