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DIGITAL- UND MEDIENMANAGEMENT / GASTGESPRÄCHE

Tipps für den Berufseinstieg: Welche Fehler man beim Arbeitsvertrag nicht machen darf

von LUKAS BEIER am 05.06.2023

Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst, Partnerin bei SKW Schwarz, arbeitet seit 22 Jahren als zugelassene Anwältin in Hamburg. Ursprünglich hatte sie sich auf Medienrecht spezialisiert, doch heute stellt das Arbeitsrecht den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit dar, immer noch mit dem Bezug zur Medienbranche. Anfang der 2000er Jahre hatte sie die Krise der „New Economy“ nutzen können, um sich vermehrt mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu beschäftigen.

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Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst während sie die Studierenden durch Gesetze und Rechte für den Berufseinstieg führt

Arbeitsrecht ist ein sehr großes und umfangreiches Gebiet, berichtete sie. Dabei hat die EU einen großen Einfluss auf die sehr zersplitterten Gesetze. Mit Gesetzen haben sich die Studierenden teilweise zum ersten Mal im Studium ausführlicher auseinandergesetzt. Vor allem mit Mediengesetzen, aber zuletzt auch mit Steuergesetzen, die auch überwiegend unübersichtlich und zersplittert sind.

Thematisch richtete sich das Gastgespräch nach der Journey vom Berufseinstieg bis zum Berufsausstieg aus, sowohl aus Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebersicht, um uns auch für die Zukunft als Medienmanager:innen vorzubereiten.

Wir fingen also mit dem Vorstellungsgespräch an, in diesen haben wir das Recht zur Lüge, insbesondere bei unzulässigen Fragen wie zur Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit, oder auch Vorstrafen, sofern diese nicht von Bedeutung sind für die Tätigkeit.

Allerdings haben Arbeitgeber auch das Recht, den Arbeitsvertrag anzufechten, falls Bewerber:innen bei zulässigen Fragen falsche Angaben gemacht haben beispielsweise zu dem beruflichen Werdegang, Zeugnissen oder auch den Gesundheitszustand, sofern dieser sich auf die Einsatzfähigkeit oder eine potenzielle Gefahr beziehen. Hierbei besteht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, um die Eignung der Bewerbenden für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen.

Gastgespraech Bettina Axenia Bugus Fahrenhorst 3

Andreas Wrede leitet ins Gast Gespräch von Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst ein

Schließlich endete sie ihren Vortrag mit den Rechten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – der Kündigung. Diese erfolgt in Schriftform mit eigenhändiger Namensunterschrift. Stempel, digitale Signaturen oder auch E-Mail sind nicht ausreichend. Die Kündigung muss persönlich übergeben werden, mit Quittung oder vor Zeugen. Was auch viele nicht wissen ist, dass jede:r Arbeitnehmer:in einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat.

Aus dem Gastgespräch mit Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst konnten wir einige wertvolle Tipps für unseren Berufseinstieg nach dem Master gewinnen. Wir haben wirklich einen guten Eindruck gewinnen können, was eigentlich Arbeitsrecht ist. Insofern war dies einmal mehr ein sehr wertvolles Gastgespräch.